Beim Pferdekauf ist der neue Röntgenleitfaden von großem Vorteil für alle Beteiligten. Vorraussetzung ist allerdings, dass er korrekt angewendet wird. Lesen Sie hier einen Kommentar von Dr. Eberhard Schüle und Prof. Dr. Peter Stadler zur Anwendung des Röntgenleitfadens in Verbindung mit dem von der GPM erarbeiteten Kaufuntersuchungsvertrag.

 

Bei der Röntgenuntersuchung im Rahmen eines Pferdekaufes ist der überarbeitete, aktuelle Röntgen-Leitfaden (2018) nicht von Nachteil, wie es von Kritikern kolportiert wird, die die Kommentare zum Röntgenleitfaden nicht gelesen, nicht verstanden oder bewusst ausgeblendet haben. Im Gegensatz dazu ist der neue Röntgenleitfaden, wenn er richtig angewandt wird, von Vorteil für alle Beteiligten am Pferdekauf.

Er stellt einerseits durch die Einbeziehung von international erarbeiteten wissenschaftlichen Erkenntnissen und andererseits von praktischen Erfahrungen der aus Wissenschaft und Praxis zusammengesetzten Röntgenkommission, die sich im Verlauf des 11-jährigen Umgangs mit dem Röntgenleitfaden von 2007 (RöLF07) ergeben haben, eine deutlich verbesserte, aktualisierte Hilfe für Tierärzte bei der röntgenologischen Untersuchung und Befundung im Rahmen der Kaufuntersuchung dar.

 

Lesen Sie HIER den vollständigen Kommentar von Dr. Eberhard Schüle und Prof. Dr. Peter Stadler

 

Hier finden Sie den Originalartikel aus der Zeitschrift Vetimpulse

29. Jahrgang · Ausgabe 13 · 1. Juli 2020 

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