Nach dem EHV-1 in Spanien führt die vermehrte Nachfrage nach Impfstoffen zu einem Engpass in Europa. Lesen Sie hier die aktuelle Stellungnahme vom 17. März der StIKo Vet.

 

Am 1. März 2021 gab der Internationale Reitsportverband (FEI) aufgrund eines EHV-Ausbruches während eines internationalen Turniers in Valencia (Spanien) bekannt, internationale Sportveranstaltungen in zehn Ländern in Kontinentaleuropa abzusagen. Durch heimkehrende Pferde kam es in neun Ländern, darunter auch in Deutschland, zu Folgeausbrüchen. Bislang mussten in Europa insgesamt siebzehn Pferde aufgrund des Ausbruchs euthanasiert werden (Stand 16.03.2021. Obwohl es in der Vergangenheit immer wieder zu Lieferengpässen bei zugelassenen EHV-Impfstoffen gekommen ist, waren zumindest die beiden, in Deutschland zugelassenen Inaktivatimpfstoffe Equip EHV1,4 und Bioequin H bis vor Kurzem in ausreichender Menge verfügbar. Aufgrund der Situation in Valencia kam es in der ersten Märzwoche zu einer gestiegenen Nachfrage, sodass beide Impfstoffe derzeit ausverkauft sind. Dieser sprunghafte Anstieg der Nachfrage war für die Herstellerfirmen nicht absehbar. Sie sind bemüht, die Impfstoffe baldmöglichst wieder in ausreichender Menge bereitzustellen. Es werden Anfang April weitere Impfstoffchargen erwartet, und es wird geprüft, inwieweit die Produktion ausgeweitet werden kann. Allerdings gibt es nach Auskunft von Firmenvertretern aktuell Vorbestellungen im Umfang eines sonst üblichen Jahresbedarfs. Durch die erwarteten Nachlieferungen wird diese Nachfrage akut nicht abzudecken sein.

Die StIKo Vet empfiehlt die EHV-Impfung seit vielen Jahren als Core-Vakzinierung. Daneben gibt es Verbände, die den Nachweis eines Impfschutzes gegen EHV fordern: Die Impfung gegen Herpes-Virus-Infektionen ist in Vollblutgestüten seit vielen Jahren Pflicht (Impfung nach Herstellerempfehlung). Zudem hat der Deutsche Galopp e.V. beschlossen, dass ab sofort (05.03.2021) auch alle Galopprennpferde gegen EHV geimpft sein müssen. Neben der medizinischen Notwendigkeit ergeben sich aus solchen Auflagen zusätzliche Gründe, weshalb das Impfregime nicht unterbrochen werden sollte. In einer früheren Stellungnahme hatte die StIKo Vet bereits festgestellt, dass aufgrund der antigenetischen Ähnlichkeit der in den Impfstoffen enthaltenen EHV1-Stämme im Falle eines Lieferengpasses empfohlen wird, für Wiederholungsimpfungen auf andere verfügbare EHV-Impfstoffe auszuweichen, ohne dass eine erneute Grundimmunisierung zwingend erforderlich wäre. Diese Empfehlung stützt sich auf indirekte serologische Hinweise. Nach Möglichkeit sollte während der Grundimmunisierung ein Produktwechsel vermieden werden. Bei einer Verlängerung des Impfintervalls über sechs Monate hinaus wird eine neuerliche Grundimmunisierung empfohlen. Bei einem Wechsel zu dem derzeit nichtverfügbaren Lebendimpfstoff, Prevaccinol, wäre der Tierhalter durch den Tierarzt aufzuklären, dass für dieses Produkt die Indikation Stutenabort nicht ausgewiesen ist. Die Aufklärung sollte nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert sein. Generell ist zu beachten, dass zur Verhinderung des Stutenaborts zusätzliche Impfungen im dritten, sechsten und neunten Monat der Trächtigkeit erforderlich sind.

Wenn deutschlandweit kein alternatives Produkt verfügbar ist, besteht die Möglichkeit, Impfstoffe, die im Ausland für die entsprechende Indikation zugelassen sind, per Ausnahmegenehmigung anzuwenden. Dies muss vom behandelnden Tierarzt bei der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde beantragt werden. Für aus dem außereuropäischen Ausland zu beziehende Impfstoffe sind darüber hinausgehende Import­bestimmungen zu beachten. Da für jedes Bundesland einzeln geregelt ist, an wen die Anträge zu richten sind, werden die praktizierenden Tierärzte gebeten, sich an ihr jeweiliges Veterinäramt zu wenden.

 

Qwelle: STIKo Vet 17.03.2021 vollständiger Text mit Refereneznen finden SIe HIER

 

 

 

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