Das Europaparlament hat die Resolution gegen den Vorschlag für den delegierten Rechtsakt der Kommission zu den Kriterien für die Antibiotika, die dem Menschen vorbehalten werden sollen, in seiner Sitzung am 15.09.2021 abgelehnt.


das Europaparlament hat die Resolution gegen den Vorschlag für den delegierten Rechtsakt der Kommission zu den Kriterien für die Antibiotika, die dem Menschen vorbehalten werden sollen, in seiner Sitzung am 15.09.2021 abgelehnt. Soweit bekannt, stützt der Rat den Kommissionvorschlag und hat keinen Einspruch in der ersten zweimonatigen Überprüfungsperiode bis Ende Juli eingelegt, so dass die delegierte Verordnung nunmehr ihre Gültigkeit erlangen kann.

Basierend auf diesem Rechtsakt wird die Kommission die Wirkstoffe listen, die dem humanmedizinischen Vorbehalt unterstellt werden sollen. Ursprüngliches Ziel war es, diese Liste bis zum 28.01.2022, dem Anwendungsdatum der Verordnung (EU) 2019/6, etabliert zu haben.

EPRUMA, der Zusammenschluss im Tiergesundheitssektor zum verantwortungsvollen Umgang mit Arzneimitteln, hat anlässlich der Entscheidung im Parlament eine Pressemitteilung publiziert

Der Delegierten Rechtsakt ermöglicht einerseits eine flexible Reaktion auf Veränderungen der Resistenzsituation, stellt aber andererseits auch sicher, dass alle kranken Tiere weiterhin adäquat mit einer ausreichenden Anzahl von in der Tiermedizin zugelassenen Antibiotika behandelt werden können.

 

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