Gute Nachrichten aus dem Bundesministerium für alle Tierärzte: Am 23. März bestätigte die Bundesministerin Julia Klöckner die Systemrelevanz der Veterinärmedizin für Nutz- und Heimtiere. Dieses gilt sowohl in der Gund- als auch in der Notfallversorgung. Tierärztliche Praxen dürfen geöffnet bleiben.

 

"Aus der Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sind die im Nutztierbereich und für die veterinärmedizinische Grund- und Notfallversorgung von Heimtieren tätigen Tierärzte, Tiermedizinischen Fachangestellten und Tierpfleger als systemrelevant einzustufen."

(Auszug Brief Julia Klöckner an BpT Präsident Dr. Moder 23.03.2020)

 

Anders als in vielen anderen europäischen Ländern, in denen für Kleiniter- und Pferdepraxen zum Teil ausschliesslich die Notfallversorgung zugelassen ist, haben Tierärzte in Deutschland den grossen Vorteil, auch weiterhin den Betrieb in den tierärztlichen Praxen aufrecht erhalten zu können. Vielen Kollegen nimmt das erst einmal die Sorge um Ihre Existenz. Zudem sind in der Tiermedizin, anders als das in anderen Wirtschaftsbereichen (z.B. Gastronomie oder der Tourismus-Branche) der Fall ist, die Leistungen nicht verloren, sondern im Grunde nur zurückgestellt. Diese Leistungen werden nach Lockerung der Anordnungen auf die Aufarbeitung durch die tierärztlichen Praxen warten.

Da Pferdepraxen sind in der Regel Fahrpraxen sind und das Pferd zum Teil immer noch ein Lebensmittel lieferndes Tier ist, stellt die Pferdepraxis einen fließenden Übergang zur Nutztierpraxis dar. Generell sind tierärztliche Praxen den obersten Landesbehörden und somit auch den operativ zuständigen Gesundheitsämtern prinzipiell als systemrelevante Betriebe gemeldet.

Die Handhabung von Abläufen in Bezug auf positiv getestete Mitarbeiter in systemrelevanten Betrieben ist die Entscheidung der Länder. Generell ist es sinnvoll, wenn möglich in der Praxis entsprechende Maßnahmen zu treffen, um einer Schließung durch Quarantäne vorzubeugen. So können beispielsweise innerhalb der Praxis Teams gebildet werden, die keinen persönlichen Kontakt im Arbeitsablauf haben. Tierärzte in Fahrpraxen können die Praxen zu unterschiedlichen Zeiten betreten und Absprachen ausschliesslich schriftlich oder telephonisch durchführen.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema:

Wir-sind-Tierarzt.de: Corona Krise: Tierarztpraxen dürfen öffnen
Bundesamt für Bevölkerungsschutzschutz Handlungsempfehlungen für Kritis Betriebe
Robert Koch Institut: Option zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur (Kritis) bei Personalmangel
Bundesverband praktischer Tierärzte: BpT Engagement erfolgreich: Tierarztpraxen- und Kliniken als systemrelevant eingestuft

 

 

 

 

 

 

 

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