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Herzlich willkommen...

auf dem Internetauftritt der Gesellschaft für Pferdemedizin! Wir freuen uns, interessierten Tierärzt!nnen aktuelle fachliche Informationen wie Leitfäden und Aufklärungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Laden Sie unsere Röntgenapp herunter und testen Sie die digitale Kaufuntersuchung. Oder starten Sie jetzt eines von vielen interessanten Web Seminaren. Dort finden Sie auch unsere erfolgreiche Podcast-Staffel, die Sie gerne auf Ihrer Praxishomepage zur Kundenbindung verlinken können. Aktuelle News und Veranstaltungsankündigungen finden Sie direkt auf der Startseite.

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Highlight

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GPM-Redaktion

Veranstaltungen

Konzerthalle Bamberg

Veranstaltungsort

96047 Bamberg

Details »

Datum

05.06.2025
00:00 Uhr

Tierärztliche Klinik Gessertshausen Altano GmbH (Copy)

Veranstaltungsort

86459 Gessertshausen

Details »

Datum

05.06.2025
11:00 Uhr

News

News

Im Zuge eines Gerichtsverfahrens am Landgericht Osnabrück (Urt. v. 15.12.2023, Az.: 11 O 1460/22), bei dem eine Tierarztpraxis auf Liquidation ihrer Forderungen aus tierärztlicher Tätigkeit im Rahmen eines Bestandsbetreuungsvertrages bei einem Ferkelerzeuger klagte, bestritt dieser nicht nur die Rechtmäßigkeit des geschlossenen Vertrages und die Sinnhaftigkeit der durchgeführten Untersuchungen und Behandlungen (also das Übliche), sondern auch die Rechtmäßigkeit der Höhe der abgerechneten Preise für Medikamente. Der beauftragte Gutachter forderte deshalb bei den Klägern die Einkaufspreise der entsprechenden Medikamente ein um die Einhaltung der Arzneimittelpreis-Verordnung (AMPreisV) prüfen zu können. Diese wurden von den Klägern nicht beigebracht mit der Erklärung, dass sie sich gegenüber den Arzneimittelhändlern zur Verschwiegenheit verpflichtet hätten und ein Bekanntwerden ihrer Kalkulationen bei Mitbewerbern für sie schädlich wäre. Dies akzeptierte das Gericht nicht und wies die Klage ab. Streitwert waren €22.915,55. Die Moral von der Geschicht: Den Klägern war die Geheimhaltung ihrer Einkaufspreise knapp 23.000€ wert und die Einhaltung der AMPreisV nach §9 GOT ist verpflichtend. Bei gutachterlicher Prüfung von Rechnungen kann das ggf. bedeutsam werden. Im beschriebenen Fall machten Medikamente ca. 96% der Gesamtforderung aus. Dieses ist aber klassischer Weise in der Pferdemedizin anders, dieses Urteil kann aber dazu dienen, bei jeder Art von Kritik an Behandlungen oder Preisen, die Offenlegung von Einkaufspreisen zu verlangen. Darauf sollte man vorbereitet sein. Den Verfahrensbericht können Sie HIER nachlesen.

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GPM-Redaktion

02. Juni 2025

News

Das Amtsgericht München bestätigt in seinem Endurteil v. 14.11.2024 (275 C 14738/22) noch einmal, dass es sich beim tierärztlichen Behandlungsvertrag um einen Dienstvertrag handelt und der Honoraranspruch unabhängig vom Behandlungserfolg besteht. Wird der Honoraranspruch angezweifelt, weil die Dienstleistung aufgrund groben Behandlungsfehlers völlig unbrauchbar und damit wertlos ist, trägt die Beweislast für eine Vertragspflichtverletzung des Tierarztes der Eigentümer des Pferdes bzw. der Auftraggeber. Das Urteil ist HIER nachzulesen.

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GPM-Redaktion

28. Mai 2025

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