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auf dem Internetauftritt der Gesellschaft für Pferdemedizin! Wir freuen uns, interessierten Tierärzt!nnen aktuelle fachliche Informationen wie Leitfäden und Aufklärungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Laden Sie unsere Röntgenapp herunter und testen Sie die digitale Kaufuntersuchung. Oder starten Sie jetzt eines von vielen interessanten Web Seminaren. Dort finden Sie auch unsere erfolgreiche Podcast-Staffel, die Sie gerne auf Ihrer Praxishomepage zur Kundenbindung verlinken können. Aktuelle News und Veranstaltungsankündigungen finden Sie direkt auf der Startseite.

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Aktuelles

 

Highlight

… aber nicht ohne Stolz präsentieren wir ein echtes Highlight, quasi die Kirsche auf der Torte: das Modul „Fortbildung to go" in der GPM-App. Ausgewählte Paper werden Ihnen in Form eines Expertengesprächs als Audiodatei direkt in der GPM-App als Fortbildung für unterwegs eingespielt. Dieses Format entsteht mit Hilfe von KI, auch die Stimmen sind künstlich erzeugt. Aber: Alle Folgen sind von den GPM-Expertinnen und -Experten probegehört und auf Richtigkeit kontrolliert. Für GPM-Mitglieder ist „Fortbildung to go" kostenlos, und Monat für Monat kommen rund fünf neue Folgen dazu. So geht's in der App: in der Bedienleiste am unteren Bildschirmrand auf „Für dich" tippen, dann auf „Fortbildung to go" und einfach loshören! Ebenso finden Mitglieder die Audios in unserem Angebot „Fachliteratur kompakt" unter www.fachliteratur-kompakt.de, und zwar jeweils direkt beim passenden Paper zum Anhören. Check it out! Noch nicht Mitglied? „Fortbildung to go" in der GPM-App und „Fachliteratur kompakt" gehören zu den exklusiven Vorteilen einer GPM-Mitgliedschaft. Der Beitritt ist unkompliziert online möglich – [Jetzt Mitglied werden]

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GPM-Redaktion

Veranstaltungen

Kongresszentrum Dortmund (Copy)

Veranstaltungsort

Dortmund

Details »

Datum

04.09.2026
00:00 Uhr

ICC Birmingham

Veranstaltungsort

Birmingham

Details »

Datum

09.09.2026
08:30 Uhr

News

News

Am 25. Juli hieß es für unsere GPM Youngster – die Studierenden der Tiermedizin – wieder: raus aus dem Hörsaal und rein in die Praxis! Beim Youngster Tag auf Burg Müggenhausen drehte sich für die angehenden Tierärztinnen und Tierärzte alles um das Thema „Orthopädie für Einsteiger“. Von der strukturierten Lahmheitsuntersuchung über diagnostische Anästhesien bis hin zu Röntgen und Ultraschall konnten die Studierenden ihr theoretisches Wissen vertiefen und vor allem selbst praktisch tätig werden. Ein herzlicher Dank gilt dem gesamten Team der Pferdeklinik Burg Müggenhausen, insbesondere Annika Siebel und Emanuel Stas, für die spannenden Einblicke, die tolle Organisation und den rundum gelungenen Tag. Ebenso bedanken wir uns bei Boehringer Ingelheim für die Unterstützung unserer Youngster-Veranstaltungen und damit des tiermedizinischen Nachwuchses.

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GPM-Redaktion

22. August 2026

News

Die sogenannte „Positivliste für Equiden“, die seit Ende 2006 mit der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 die zur Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffe verzeichnet, musste im Rahmen der Neuordnung der tierarzneimittelrechtichen Vorschriften (EU-VO 2019/6) im vergangenen Jahr neu gefasst werden. Die daraus resultierende EU-Durchführungsverordnung 2025/901 führte zur Besonderheit, dass alte und neue Regelung 2 Jahre parallel gelten, aber auch zu Diskussionen um wichtige nicht erfasste Stoffe. Nun zeigte sich aber, dass man mit Engagement auch im europäischen Rahmen Positives erreichen kann. Die Reisen des GPM-Präsidenten im Rahmen seiner FEEVA-Vizepräsidentschaft und als Board-Mitglied des European Horse Network, aber auch der Austausch mit unserem Ministerium scheinen nicht vergebens. Mitten in der eigentlichen Sommerpause wurden Ende Juli 2026 mit der EU-Durchführungsverordnung 2026/1810 Midazolam, Ketoconazol zur topischen Anwendung und Sevofluran in die „Positivliste für Equiden“ aufgenommen. Dies ist eine sehr sinnvolle Regelung für die Pferdepraxis. Gleichzeitig wurden die Stoffe Digoxin, Dorzolamid, Griseofulvin, Imipramin, Ketoconazol zur systemischen Anwendung, Phenytoin und Ticarcillin zum 28.07.2026 gestrichen. Das bedeutet, dass sie trotz Übergangsregelung ab sofort nicht mehr bei Equiden, die im Equidenpass als zur Schlachtung klassifiziert sind, angewendet werden dürfen. Grund hierfür ist, dass selbst wenn eine Wartezeit von sechs Monaten nach Anwendung dieser Stoffe eingehalten wird, Risiken für den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden konnten. Die GPM dankt dem Arzneimittelausschuss der BTK sowie u.a. Dr. Palzer vom bpt für die tolle Unterstützung in allen Fragen des Arzneimittelrechts.

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21. August 2026

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