Im Rahmen einer Anhörung wurden neben den anderen tierärztlichen Verbänden auch die GPM mit dem Entwurf einer „Verordnung zur Einführung einer Tierseuchenmeldeverordnung sowie zur Aufhebung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen, der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Rinder-Salmonellen-Verordnung“ konfrontiert. Dieser Entwurf nimmt auch die Equine Influenza-Infektion sowie die Equine HerpesvirusInfektion in den Kreis der meldepflichtigen Krankheiten auf. Damit könnte zum ersten Mal eine Meldepflicht für diese beim Pferd wichtige Virusinfektionen kommen. Dies begrüßt die GPM sehr.
Mit der Infektion durch Streptococcus equi subspec. equi gibt es noch einen weiteren Erreger, welcher in jedem Jahr in Deutschland, aber auch nahezu weltweit zu bedeutenden Problemen führt. Bei dem grampositiven Bakterium handelt es sich um einen hochinfektiösen Erreger, welcher zu dem als Druse bekannten Krankheitsbild einer über die Schleimhäute des oberen Respirationstraktes entstandenen Septikämie mit einer eitrigen Entzündung von Lymphknoten führt. In einem geringen einstelligen Prozentsatz der Fälle ist mit einem letalen Ausgang zu rechnen. Bis zu 20 Prozent der Patienten können erhebliche Komplikationen wie multiple Abszesse, Pneumonien, metastatische Abszessbildung, immunvermittelte Komplikationen, Kehlkopfpfeifen oder Schädigungen an Nervenbahnen entwickeln. Die Infektion tritt regelmäßig in verschiedenen Pferdehaltungen auf und führt hier auch gesellschaftlich zu erheblichen Schäden durch die erkrankten Pferde. Von besonderer Brisanz sind auch die zunehmenden Berichte von Infektionen beim Menschen, welche nach direktem Kontakt zu betroffenen Pferden entstanden sind und zu Erkrankungen wie Endokarditis, Pneumonie und Meningitis geführt haben. Der Präsident der GPM hatte sich daher an den Leiter der zuständigen Abteilung im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewandt, um hier noch eine Aufnahme dieser bedeutsamen Infektionskrankheit auf die Liste der meldepflichtigen Krankheiten zu erreichen. In seinem Antwortschreiben erklärte der Leiter der Abteilung 3 des BMEL, dass in den Beratungen des Fachreferates mit dem Friedrich-Loeffler-Institut auch über die Aufnahme dieser Krankheit in die Lister der zu meldenden Seuchen beraten wurde. Da jedoch diese Pferdekrankheit nicht im EU Tiergesundheitsrecht 2016/429 gelistet ist und auch die Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) dies nicht als meldepflichtige Tierkrankheit führt, wurde darauf verzichtet, für die Druse Regelungen zu erlassen. Da bekannt ist, dass diese Krankheit in Deutschland vorkommt und entsprechend behandelt werden kann, wäre mit der Einführung einer Meldepflicht kein Erkenntnisgewinn zu erwarten. Die GPM sieht dies anders, da eine Registrierung der Krankheitsfälle und deren Lokalisation sehr wichtig ist. Daher werden wir bei einem praktikablen Meldesystem für die wichtigen Infektionskrankheiten beim Pferd am Ball bleiben. Die System Equinella in der Schweiz und RESPE in Frankreich sind sehr gute Beispiele,