Der GPM-Kaufuntersuchungsvertrag 2018 in der Fassung vom März 2020 berücksichtigt die Anpassung des Röntgenleitfadens an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Entwicklung in der Rechtsprechung, insbesondere das gestiegene Haftungsrisiko der kaufuntersuchenden Tierärzte.
Der Vertrag besteht aus dem Untersuchungsauftrag, dem Protokoll und den allgemeinen Vertragsbedingungen der klinischen und röntgenologischen Untersuchung.
Der Block enthält 5 Verträge mit je 3 Durchschlagssätzen.
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