Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) als berufspolitische Dachorganisation der Gesellschaft für Pferdemedizin (GPM) positioniert sich im aktuellen bpt-Info deutlich gegen die Petition der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Im Editorial weist der Geschäftsführer des bpt Heiko Färber insbesondere auf die Enttäuschung innerhalb der Pferde-Tierärzteschaft hin, dass die FN sich nach vielen Jahren der guten Zusammenarbeit offensichtlich dazu entschieden hat, Stimmung gegen die neue GOT zu machen. Der Vorstand der GPM lehnt die FN-Petition gegen die GOT ebenfalls ausdrücklich ab und unterstützt die Initiative des bpt. Hier finden Sie das Editorial des bpt-Infos und eine Argumentationshilfe für Tierärzte.
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Forschungsförderung
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Pferdemedizin gehört zu den zentralen Satzungszielen der GPM. Wir unterstützen praxisrelevante Forschungsprojekte – auch in Zusammenarbeit mit Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen –, um wissenschaftliche Erkenntnisse in die tägliche tierärztliche Praxis zu überführen und so die Qualität der Pferdemedizin nachhaltig zu verbessern. Ein besonderes Anliegen ist uns dabei die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Forschungsausschuss der GPM koordiniert die Vergabe der Fördermittel und begleitet die geförderten Projekte fachlich. Wie auf der Mitgliederversammlung 2026 vorgestellt, besteht ab diesem Jahr aufgrund der stark gestiegenen Zahl wissenschaftlicher Förderungsanträge ein kompetitives Antragsverfahren. Antragsberechtigt sind Mitglieder der GPM, auch außerhalb der Universitäten, die Hilfe bei der Finanzierung eines praxisrelevanten Forschungsprojektes benötigen, insbesondere zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Stichtag ist jeweils der 30.06. bzw. der 31.12. jeden Jahres. Die Anträge werden zunächst im Forschungsausschuss besprochen, dann extern evaluiert und bei positiver Begutachtung in den Präsenzsitzungen des Vorstandes (Februar und Oktober) diskutiert und über eine mögliche Förderung entschieden. Alle weiteren Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der GPM-Website, wenn Sie diesem LINK folgen.
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