Man muss sich nicht lange mit Michael Köhler unterhalten um zu merken: er ist ein Pferdemann. Angefangen hat er als siebenjähriger Bub im Reitverein und hat es in der Dressur bis zum Niveau St. Georg gebracht. Das Studium der Tiermedizin an der Humboldt--Uni in Berlin, wo er auch an der Chirurgische Tierklinik promovierte, drehte sich für Ihn natürlich ums Pferd. Die nahgelegene Rennbahn in Hoppegarten tat ihr Übriges. Er verdingte sich anschließend noch an verschiedenen Kliniken, u.a. an der Chirurgischen Klinik der FU Berlin bis er 1997 seine eigene Klinik in Wusterhausen/Dosse gründete. Den Fachtierarzt für Pferde und den Fachtierarzt für Chirurgie erlangte er 1998 bzw. 1996. Kein Wunder, dass zum Reiten immer weniger Zeit blieb. Dem Turniersport blieb er aber verbunden. Der heute 61-jährige hat nicht nur die Zusatzbezeichnung Tierärztliche Betreuung von Pferdesportveranstaltungen, sondern ist auch Offizieller Tierarzt der FEI und „FEI National Head Veterinarian for Germany“ und „FEI Course Director“. Dabei hat er immer auch die Vereinbarkeit von Pferdesport und Tierschutz im Blick, ist Vorsitzender der AG Pferd zum Tierschutzplan Brandenburg und Mitglied der FEEVA Welfare Working Group. Aktuell ist er Partner des Verbundprojekts „Untersuchung der frühen Nutzung von Pferden und möglicher Maßnahmen zur Vermeidung einer Überforderung oder Überlastung (HorseWatch)“ das vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert wird. Daneben betreibt Michael Köhler nach Übergabe der Klinik in Wusterhausen an seine Kinder eine tierärztliche Praxis, ist im Vorstand der Tierärztekammer Brandenburg, Mitglied des Ausschusses Pferd der Bundestierärztekammer, Mitglied der AG Pferd der StIKo-Vet und Vertreter der GPM bei der FEEVA. Jetzt hat er zusätzlich das Amt des Präsidenten der GPM inne, für das man nicht besser vorbereitet sein kann.
News
Gesetze und Verordnungen haben Priorität
Am 7. November 2025 veränderte der internationale Pferdesportverband FEI seine Jumping Regulations. Diese neuen Bestimmungen sind nun vor einem Monat in Kraft getreten. Eine besondere Änderung ist im Artikel 259 und beschäftigt sich mit Blut am Pferd im Zusammenhang mit einer Prüfung. Wir hatten darüber berichtet. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) hatte sich wie weitere 19 europäische Pferdesportorganisationen gegen die Neuregelung ausgesprochen, welche die bisherige sofortige Disqualifikation beim Auffinden von Blut im Einwirkungsbereich abgelöst hat. Die FEI hat inzwischen Auslegungshinweise herausgegeben, um eine einheitliche Auslegung der neuen Regelung zu erreichen. Hier wird auch eine Frist von 8 Minuten festgeschrieben, in welcher die Blutung versiegt sein sollte, wobei auf die Wunde auch Druck ausgeübt werden kann. Die GPM weist in diesem Zusammenhang auf das in unserem Lande geltende Tierschutzgesetz hin. Die deutschen gesetzlichen Regelungen haben in unserem Lande auch für ausländische Pferdesportler die Priorität vor sportrechtlichen Regelungen. In diesem Zusammenhang hat der Präsident der GPM Dr. Michael Köhler mit der FN abgestimmt, dass alle relevanten Gesetze und Verordnungen in der aktuell gültigen Ausgabe auch in den Ausschreibungen internationaler Turniere vermerkt sind. Bis zum heutigen Tage wurden leider bereits 29 FEI Jumping Recorded Warnings ausgesprochen.
Lesen »GPM-Redaktion

