Das Landgericht Koblenz weist die Schadensersatzklage gegen eine Tierärztin ab. Diese konnte nachweisen, dass sie nach zwei engmaschigen Untersuchungen in der Frühträchtigkeit zu einem weiteren Untersuchungstermin zur Abklärung einer Zwillingsträchtigkeit geraten hatte, der von den Stutenbesitzern jedoch nicht beauftragt wurde. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Aufklärung und Dokumentation sowie die Notwendigkeit im Zwillingsmanagement auf eine Nachuntersuchung im geeigneten Zeitraum (ca. 28.- 35. Trächtigkeitstag) hinzuweisen. Lesen Sie HIER die Urteilszusammenfassung (Landgericht Koblenz – Urteil vom 21.11.2023 – Aktenzeichen 1 O 2/21).
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Der Anfang ist gemacht!
Mit Spannung haben wir auf die erste Veranstaltung des neuen Fortbildungskonzepts "Public Viewing" hingearbeitet. Und heute können wir sagen: das hat doch gut funktioniert! Sicher gibt es die eine oder andere Kinderkrankheit, die wir beim nächsten Mal besser machen können (zum Beispiel mehr Veranstaltungsorte, um allen eine kurze Anfahrt zu ermöglichen), aber das Konzept als solches hat unsere Erwartungen voll erfüllt. Dazu haben sicher das tolle Referenten-Team mit ihrem Vortrag im Gesprächsformat genauso beigetragen wie die gute Organisation an den einzelnen Veranstaltungsorten. Begeistert haben uns auch die Anmeldezahlen von über 500 Teilnehmenden, auch wenn der eine oder die andere den Weg dann doch nicht gemacht hat. Und wie geplant kam es fast überall zu lebhaften Diskussionen, die sich in den über 60 (sic!) Fragen an die Referierenden niederschlugen. Wann hat man das auf einer Fortbildung schonmal erlebt? Der Abend klang dann im gemütlichen Teil teilweise bis in die Nacht noch aus. We'll be back! Danke an Maren Hellige und Christoph Lischer, dass sie uns ihre Arbeit am Röntgenleitfaden auf dies kurzweilige Art näher gebracht haben, an die Organisatoren an den diversen Versammlungsorten, dass sie mit uns dieses neue Konzept ausprobiert haben, und an unseren Sponsor Boehringer Ingelheim, der nicht gezögert hat, uns ins Neuland zu folgen!
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