Ein Nageltritt wird als perforierende Verletzung des Strahls oder der Sohle durch spitze Gegenstände definiert. Hierfür kommen verschiedene Fremdkörper wie Nägel, Schrauben, Drähte sowie Holz oder Glas infrage. Je nach Lokalisation können die Verletzungen aufgrund von Beteiligung synovialer Strukturen lebensgefährlich sein. Aus der vorliegenden Studienlage ist bekannt, dass die Hintergliedmaßen geringfügig häufiger betroffen sind als die Vordergliedmaßen und dass die Haupteintrittspforten der Strahl und die Strahlfurchen sind. Je nach Stichtiefe, Stichrichtung und Eintrittslokalisation des Fremdkörpers sowie abhängig vom Zeitpunkt der Vorstellung kann der Lahmheitsgrad stark variieren. Bei bereits durch den Besitzer entferntem Fremdkörper ist häufig die Identifizierung der Eintrittspforte, vor allem am unbearbeiteten Huf, schwierig. Die röntgenologische Untersuchung von Huf- und Strahlbein – als Nativaufnahme, mit Sonde oder mit Kontrastmittel – dient der Darstellung des Stichkanals einschließlich seiner Tiefe sowie der Abklärung beteiligter knöcherner Strukturen. Die MRT-Untersuchung ermöglicht die sichere Beurteilung der umgebenden Weichteilgewebe; durch sie ließ sich der Stichkanal innerhalb der ersten sieben Tage nach dem Trauma bei 80,5 % der Pferde darstellen. Bei Verdacht auf eine Beteiligung synovialer Strukturen erfolgt die Punktion dieser mit anschließender zytologischer, biochemischer und mikrobiologischer Untersuchung der Synovia. In einigen Fällen konnte durch die Injektion von Kontrastmittel in die Bursa der Stichkanal röntgenologisch dargestellt werden.
Das Ziel der retrospektiven Analyse war die systematische Auswertung der Patientendaten von Pferden mit Nageltrittverletzungen hinsichtlich des Vorkommens, der klinischen Befunde und der durchgeführten Diagnostik. Dabei wurden zwei Hypothesen überprüft, zum einen sollte untersucht werden, ob die Entfernung des perforierenden Fremdkörpers bereits im Heimatstall die anschließende Diagnostik beeinträchtigt, zum anderen wurde geprüft, ob eine MRT-Untersuchung nur in Ausnahmefällen zur Diagnosestellung erforderlich ist. Das Patientenmaterial der retrospektiven Studie stammte aus der Klinik für Pferde der Universität Leipzig aus den Jahren 2008 bis 2024. Die Voraussetzung für die Aufnahme in die Studie war eine Penetration des Sohlen- oder Strahlhorns durch einen Fremdkörper. Erfasst wurden die Rasse, das Geschlecht, das Alter und das Körpergewicht sowie die Nutzung und der Versicherungsstatus. Zusätzlich wurden der Vorbericht, der Zeitraum zwischen Trauma und Klinikeinweisung, der Allgemeinzustand, die betroffene Gliedmaße, der Lahmheitsgrad, Lokalisation und Art des Fremdkörpers sowie die Ergebnisse der Labor- und bildgebenden Diagnostik ausgewertet.
Die Lahmheit wurde ausschließlich im Schritt beurteilt und in vier Grade (Grad 0 bis Grad 3) eingeteilt. Die Hufe wurden für die Untersuchung gereinigt und gründlich mit Hufmessern ausgeschnitten. Dabei wurden die oberflächlichen Hornschichten im gesamten Sohlen- und Strahlbereich entfernt, um den Stichkanal aufzufinden. Bei der Lokalisation der Eintrittspforte wurde zwischen Sohle und Strahl unterschieden. Der Strahl wurde zusätzlich in einen dorsalen, zentralen und palmaren beziehungsweise plantaren Abschnitt unterteilt. Verletzungen der Eckstreben und Ballen wurden dem palmaren beziehungsweise plantaren Bereich zugeordnet. Zur Abschätzung einer synovialen Beteiligung wurden die Ergebnisse der klinischen, der labordiagnostischen und der bildgebenden Diagnostik geprüft.
Insgesamt erfüllten 96 Pferde die Einschlusskriterien der Untersuchung. Die Pferde waren im Median acht Jahre alt und spiegelten die normale Rasseverteilung der sonstigen Klinikpopulation wider. Von den 96 Patienten wurden 92 mit dem Vorbericht eines Nageltritts in die Klinik eingewiesen. Drei hiervon waren bereits in einer anderen Klinik operiert worden und wurden direkt zur MRT-Untersuchung überwiesen. Zwei Pferde wurden mit einer unklaren Lahmheit und zwei wurden aufgrund eines Hufabszesses überwiesen. Die Zeit zwischen dem Trauma und der Klinikeinweisung lag im Median bei 1,5 Tagen.
Die Hintergliedmaßen waren häufiger betroffen als die Vordergliedmaßen. Bei 55 von 96 Pferden lag die Verletzung an einer Hintergliedmaße und bei 41 Pferden an einer Vordergliedmaße. Der Lahmheitsgrad war bei der Vorstellung sehr unterschiedlich. Acht Pferde waren nicht lahm. Bei sieben dieser acht Pferde war der Fremdkörper bereits entfernt worden. 33 Pferde zeigten eine geringgradige, 23 eine mittelgradige und 32 eine hochgradige Lahmheit. Bei 28 Pferden bestand im Bereich der Zehe und/oder der Röhre eine diffuse Umfangsvermehrung mit erhöhter Wärme. Bei 24 Pferden lag die Körperinnentemperatur über 38 °C. Lediglich sieben Pferde zeigten gleichzeitig Fieber und eine diffuse Umfangsvermehrung. Zum Zeitpunkt der Klinikeinweisung war der Fremdkörper nur noch bei 18 der 96 Pferde im Huf vorhanden.
Am häufigsten wurden Nägel als Fremdkörper dokumentiert. Dies war bei 42 Pferden der Fall, darunter vier Hufnägel. Bei neun Pferden bestand der Fremdkörper aus Holz. Weiterhin wurden sieben Schrauben, vier Drähte, drei Hufeisenkappen, zwei andere Metallgegenstände, zwei Glassplitter sowie jeweils einmal Hartplastik, Knochen und ein Stein beschrieben. Bei 24 Pferden war die Art des Fremdkörpers unbekannt. Von der Beurteilung der Auffindbarkeit des Stichkanals wurden die 18 Pferde ausgeschlossen, bei denen der Fremdkörper noch vorhanden war, sowie drei Pferde, die bereits in einer anderen Klinik operiert worden waren. Bei den verbleibenden 75 Pferden ließ sich der Stichkanal lediglich bei zwei Tieren trotz gründlichen Ausschneidens nicht auffinden. Die Lokalisation der Eintrittspforte war selten in der Sohle (6/95) zu finden, am häufigsten lag die Eintrittslokalisation im Bereich des Strahls bzw. der Strahlfurchen (89/95).
Bei der überwiegenden Mehrzahl der Pferde war somit der Strahlbereich betroffen. Der dorsale Strahlbereich war bei 37 Pferden, der zentrale Strahlbereich bei 17 Pferden und der palmare beziehungsweise plantare Bereich bei 35 Pferden betroffen. Bei keiner der sechs Verletzungen im Sohlenbereich bestand eine synoviale Beteiligung. Dagegen wurden bei Verletzungen des Strahls synoviale Strukturen in allen drei untersuchten Regionen erfasst. Bei einer Eintrittspforte im dorsalen Strahlbereich bestand in fünf Fällen eine synoviale Beteiligung, im zentralen Bereich in drei Fällen und im palmaren beziehungsweise plantaren Bereich in elf Fällen. Insgesamt waren damit bei 19 von 89 der Nageltrittverletzungen im Strahlbereich synoviale Strukturen betroffen. In zwei Fällen waren sowohl die Fesselbeugesehnenscheide als auch die Bursa podotrochlearis beteiligt. Eine gemeinsame Verletzung des Hufgelenks und der Bursa podotrochlearis wurde jeweils einmal in jedem der drei Strahlabschnitte festgestellt.
Die Röntgenuntersuchung war das mit Abstand am häufigsten eingesetzte bildgebende Verfahren. Standardmäßig wurden 0°- und 90°-Aufnahmen sowie Oxspringaufnahmen angefertigt. Bei Bedarf wurden zusätzliche Schrägaufnahmen zur Beurteilung von Hufbein und Hufbeinästen beziehungsweise Tangentialaufnahmen des Strahlbeins erstellt. Insgesamt führte die Röntgenuntersuchung bei 71 von 86 Pferden zu einer korrekten Einschätzung der beteiligten anatomischen Strukturen. Eine MRT-Untersuchung des Hufes wurde lediglich bei 11 von 96 Pferden vorgenommen. Bei zehn der elf Pferde konnte der Stichkanal sicher identifiziert werden. Bei allen elf Pferden wurde im MRT eine Läsion der tiefen Beugesehne festgestellt. Bei sämtlichen Tieren konnte der Defekt der tiefen Beugesehne auch während der chirurgischen Untersuchung nachvollzogen werden. Bei acht von elf Pferden wurden im MRT ödemartige Veränderungen am Hufbein und bei zehn von elf Pferden entsprechende Veränderungen am Strahlbein festgestellt. Eine tatsächliche Knochenbeteiligung wurde chirurgisch jedoch nur bei zwei der elf Hufbeine und vier der elf Strahlbeine festgestellt. Darüber hinaus wurde die Zahl der Pferde mit einer Beteiligung synovialer Strukturen im MRT höher eingeschätzt, als dies den Befunden während der Operation entsprach.
Bei zwölf Pferden mit Verdacht auf synoviale Beteiligung wurde Synovia aus Hufgelenk, Bursa podotrochlearis und/oder Fesselbeugesehnenscheide zytologisch und biochemisch untersucht; bei zehn Pferden diente dies dem Ausschluss, bei zwei Pferden ergaben sich Hinweise auf eine synoviale Infektion. Ein Erregernachweis gelang nur vereinzelt. Eine sonografische Untersuchung erfolgte bei 12 von 96 Pferden; die Befunde (sechsmal Ausschluss, zweimal transkunealer Verdacht auf Beteiligung der tiefen Beugesehne) wurden intraoperativ bestätigt. Bei vier Pferden wurde jedoch bei der Untersuchung über die distale Fesselbeuge eine Beteiligung der tiefen Beugesehne nicht erkannt.
Die geringe Anzahl an Fällen mit synovialer Beteiligung schränkt die Aussagekraft der Untersuchung wesentlich ein. Zusätzlich ist bei retrospektiven Untersuchungen über einen sehr langen Zeitraum mit Datenverlusten aus den Patientenakten zu rechnen. Ein Nageltritt sollte aufgrund seiner möglichen schwerwiegenden Folgen grundsätzlich als Notfall betrachtet werden. Als besonders gefährlich werden Punktionswunden in allen Regionen des Strahls eingeschätzt. Für die Diagnostik werden die klinische Untersuchung und das gründliche Nachschneiden des Hufes sowie insbesondere die Röntgenuntersuchung beschrieben. Röntgenaufnahmen können entweder mit dem Fremdkörper in Position oder nach dessen Entfernung mit einer Sonde im Stichkanal angefertigt werden. Eine MRT-Untersuchung war in dieser Studienpopulation nur in Ausnahmefällen für die Diagnosestellung erforderlich. Eine sich aus den Ergebnissen der Studie ableitende Empfehlung ist, falls der Fremdkörper im Heimatstall bereits entfernt wurde, die Eindringtiefe und die Stichrichtung zu dokumentieren bzw. den entfernten Gegenstand mit in die Klinik zu geben. Auch nach der Entfernung ließ sich der Stichkanal nach Reinigung und Ausschneiden der Hufe in 97,3 % der Fälle auffinden.
